1. Anbieter
Sanvivo GmbH
Dorfstrasse 21
8902 Urdorf
E-Mail: info@sanvivo.ch
2. Kursangebot & Zielgruppe
Der Lehrgang „Pflegehelfer/-in“ richtet sich an Personen ab 18 Jahren, die einen Einstieg in die Pflegebranche anstreben. Angesprochen werden insbesondere Quereinsteiger, pflegende Angehörige sowie Personen, die ihre Kenntnisse in Betreuung und Grundpflege professionalisieren möchten. Der Kurs vermittelt eine fundierte theoretische und praktische Basis für eine Tätigkeit im Pflegebereich.
3. Anmeldung
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt online und ist mit Eingang verbindlich. Teilnehmende erhalten eine schriftliche Bestätigung. Ein Anmeldeschluss wird je nach Kurs festgelegt, in der Regel vier Wochen vor Kursbeginn. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Reihenfolge des Anmeldungseingangs.
4. Kursdurchführung & Zugang
Kursinhalte und Lernkontrollen werden über die Online-Lernplattform Kajabi und im physischen Unterricht durchgeführt. Für jeden Kurs wird eine Mindest- und Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Der Anbieter behält sich vor, Kurse aus organisatorischen Gründen zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder Kursleitungen durch geeignete Stellvertretungen zu ersetzen. Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Ort besteht nicht.
5. Kurskosten & Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist in der Regel online per Kreditkarte zu entrichten. Für Kooperationspartner können Sonderkonditionen wie Rabatte oder Ratenzahlungen gewährt werden. Die Kursgebühr ist fristgerecht zu bezahlen; erst nach vollständiger Bezahlung besteht Anspruch auf Kursteilnahme. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, entfällt die Zulassung.
6. Rücktrittsrecht, Abmeldungen und Umbuchungen
Ein Rücktritt vom Kurs ist innerhalb von 14 Tagen nach Kauf möglich. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung abzüglich einer Administrationspauschale von CHF 100.–. Danach gelten folgende Bedingungen: Bis 30 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt kostenlos, zwischen dem 29. und 11. Tag vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr zu entrichten, ab dem 10. Tag vor Kursbeginn die gesamte Kursgebühr. Das Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Umbuchungen können in begründeten Härtefällen erfolgen; in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– erhoben. Jeder Kurs muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden, andernfalls verfällt der Anspruch und eine erneute Buchung ist erforderlich.
7. Kursausschluss
Die Sanvivo GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Kurs auszuschliessen, wenn sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1) verfügen, den Unterricht nachhaltig stören oder gegen Verhaltensregeln verstossen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.
8. Kursinhalte und Urheberrechte
Sämtliche Kursunterlagen, Videos und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht der Sanvivo GmbH. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt.
9. Teilnahmevoraussetzungen für ein Zertifikat
Ein offizielles Zertifikat wird nur ausgestellt, wenn sämtliche Module auf der Lernplattform absolviert, alle integrierten Quizze bestanden, die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt, der praktische Unterricht besucht und ein Pflegepraktikum im vereinbarten Umfang nachgewiesen wurde. Ohne vollständige Erfüllung dieser Anforderungen besteht kein Anspruch auf ein Zertifikat.
10. Versicherung und Haftung
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich selbst gegen Unfall und Haftpflicht zu versichern. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Ebenso wenig haftet er für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Anwendung der Kursinhalte entstehen. Der Kurs ersetzt keine gesetzlich geregelte Berufsausbildung.
11. Promotionsordnung / Prüfungsbestimmungen
Bestehensregelung
Der Lehrgang gilt als bestanden, wenn die Teilnehmenden:
100 % der Präsenzlektionen besucht,
das Praktikum vollständig absolviert,
Die Lernkontrolle (Schlussprüfung) mit 30 von 40 Fragen korrekt beantwortet haben
und alle E-Learning-Module auf der Lernplattform (Kajabi) vollständig bearbeitet haben.
Bewertung
Die theoretischen und praktischen Lernleistungen werden qualitativ beurteilt.
Grundlage sind die aktive Teilnahme, die Praxisreflexion und die erfolgreiche Bearbeitung aller Lernkontrollen.
Wiederholungen
Fehlende oder ungenügend absolvierte Lernleistungen können in Absprache mit der Kursleitung einmal nachgeholt oder wiederholt werden.
Nichtbestehen
Wer die geforderten Präsenzlektionen, das Praktikum oder das E-Learning nicht vollständig absolviert, gilt als nicht bestanden. In diesem Fall wird eine Teilnahmebestätigung, aber kein Zertifikat ausgestellt.
12. Rekurs- und Beschwerdeverfahren
Teilnehmende können gegen administrative Entscheidungen (z. B. Ablehnung eines Zertifikats oder Ausschluss vom Kurs, Nichtbestehen von Ausbildungsteilen) Rekurs/Beschwerde erheben.
Frist & Form
Die Eingabe muss innert 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Entscheids schriftlich und begründet erfolgen – per E-Mail an info@sanvivo.ch oder per eingeschriebenem Brief an das Kurssekretariat (Adresse gemäss Impressum). Das Schreiben enthält:
· Sachverhalt (kurze Darstellung)
· Begründung (weshalb der Entscheid falsch/unzweckmässig ist)
· gewünschtes Ergebnis (Antrag) und allfällige Belege
Prüfung & Entscheid
Die Beschwerde wird durch mindestens zwei fachlich verantwortliche, unabhängige Personen geprüft, die nicht direkt am Lehrgang beteiligt sind. Der Entscheid erfolgt innert 30 Kalendertagen schriftlich. Aufschiebende Wirkung besteht nicht; sie kann ausnahmsweise gewährt werden.
Mögliche Ergebnisse
Bestätigung des Entscheids; oder – bei Gutheissung – Korrekturen (z. B. Ausstellung eines Zertifikats, Wiederholung einer Prüfung, Anpassung einer Bewertung) sowie in begründeten Ausnahmefällen eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Kursgebühren.
Kosten
Für jedes Rekurs-/Beschwerdeverfahren wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– erhoben (fällig mit Einreichung). Wird dem Rekurs stattgegeben oder liegt ein offensichtlicher Fehler unsererseits vor, wird die Gebühr vollständig rückerstattet.
Rechtskraft
Der Entscheid ist endgültig.
13. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung und Kursdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur internen Kursorganisation, zur Kommunikation mit den Teilnehmenden und zur Ausstellung von Bestätigungen und Zertifikaten verwendet. Die Daten werden vertraulich behandelt, nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben und nur so lange gespeichert, wie es für die Kursabwicklung erforderlich ist.
14. Höhere Gewalt
Sollte die Durchführung des Kurses durch unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder andere Umstände höherer Gewalt verhindert oder eingeschränkt werden, behält sich der Anbieter vor, den Kurs zeitlich zu verschieben, in angepasster Form (z. B. online) durchzuführen oder abzusagen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren, sofern ein Ersatztermin oder eine gleichwertige Leistung angeboten wird.
15. Anrechenbarkeit und Gleichwertigkeit
Bereits erbrachte Leistungen oder Qualifikationen können auf schriftlichen Antrag hin angerechnet werden, sofern sie in Inhalt, Umfang und Niveau den Anforderungen des Lehrgangs entsprechen. Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (Zeugnisse, Zertifikate, Praxisbestätigungen) einzureichen. Über die Anrechenbarkeit entscheidet die Kursleitung nach pflichtgemässem Ermessen. Eine Reduktion der Kursgebühren erfolgt in der Regel nicht.
Ausländische oder inhaltlich vergleichbare Aus- oder Weiterbildungen können im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens geprüft werden. Hierzu sind beglaubigte oder offizielle Kopien sämtlicher relevanter Unterlagen (Diplome, Ausbildungspläne, Praxisnachweise) vorzulegen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit obliegt der zuständigen Fachstelle. Diese kann eine vollständige, eine teilweise oder keine Anerkennung erteilen.
Das Ergebnis des Anrechnungs- oder Gleichwertigkeitsverfahrens wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.
16. Wahrung der Persönlichkeitsrechte
Sanvivo respektiert die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Partnerinstitutionen. Personenbezogene Informationen, Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht oder zu Schulungszwecken verwendet werden. Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäss Datenschutzgesetz (revDSG 2023). Die Wahrung der Würde, Integrität und der individuellen Grenzen der Teilnehmenden steht im Zentrum sämtlicher Lehr-, Lern- und Betreuungssituationen. Verstösse gegen diese Grundsätze werden umgehend geprüft und können disziplinarische oder rechtliche Folgen nach sich ziehen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGB unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Für Kursteilnehmende aus der italienischen Schweiz kann auch das ordentliche Gericht in Mendrisio zuständig sein
18. Kontakt
Sanvivo GmbH, Dorfstrasse 21, 8902 Urdorf, info@sanvivo.ch, Telefon 044 500 24 20

