Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehilfe
Im Gleichwertigkeitsverfahren werden bereits absolvierte pflegerische Ausbildungen und Praxiserfahrungen geprüft, um festzustellen, ob sie dem Pflegehilfe-Lehrgang entsprechen. Bei Anerkennung erhalten die Teilnehmenden ein Pflegehilfe-Zertifikat, das schweizweit von Spitex-Organisationen, Pflegeinstitutionen und Krankenkassen anerkannt ist.
Zielgruppe
Das Verfahren richtet sich an Personen mit einer pflegerischen Ausbildung im In- oder Ausland, an Berufserfahrene mit nachgewiesener Pflegepraxis sowie an Personen mit regelmässigen Weiterbildungen im Pflegebereich.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Deutschkenntnisse auf Niveau B1
- Nachweis einer theoretischen Pflegeausbildung
- Mindestens 100 Stunden Praxiserfahrung in einer Pflegeinstitution
Erforderliche Unterlagen
- Pass- oder ID-Kopie
- Pflegezertifikate inkl. Ausbildungsinhalte und Stundenumfang
- Praxisnachweise (z. B. Arbeitszeugnisse, Praktikumsberichte)
- Übersetzungen bei fremdsprachigen Dokumenten
- Lebenslauf
- Sprachnachweis B1 (z. B. Migros Klubschule)
Ablauf
Sie reichen Ihre Unterlagen ein; wir prüfen das Dossier auf Vollständigkeit und Gleichwertigkeit. Wird die Gleichwertigkeit vollständig anerkannt, stellen wir das Pflegehilfe-Zertifikat aus. Bei teilweiser Anerkennung müssen fehlende Praxisstunden nachgeholt und/oder eine praktische Kompetenzprüfung abgelegt werden, nach Erfüllen dieser Auflagen erhalten Sie das Zertifikat. Wird keine Gleichwertigkeit festgestellt, empfehlen wir den regulären Pflegehilfe-Lehrgang.
Kosten
CHF 250.– (exkl. MwSt.) für die Dossier Prüfung
CHF 250.– (exkl. MwSt.) Bei zusätzlicher Praxisprüfung
Hinweis
Nur Praxiserfahrung aus Pflegeinstitutionen wird berücksichtigt. Zeugnisse aus Privathaushalten oder rein betreuende Tätigkeiten werden nicht anerkannt.
Die Anmeldung ist laufend möglich. Das Verfahren kann jederzeit digital gestartet werden.
